Monatliche Heimkosten

 

Heimkosten für Kurzzeit- und  Verhinderungspflege ab 01.01.2023

Ein Aufenthalt der Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Haus Rheinaue ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf eine Dauer von jeweils 28 Tagen begrenzt. Wurde der Anspruch auf Verhinderungspflege im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch genommen, kann die Kurzzeitpflege auf insgesamt 56 Tage erweitert werden. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall maximal 1.774,00 Euro für die Kurzzeitpflege und 1.612,00 Euro für die Verhinderungspflege. Den von Ihnen zu leistenden Eigenanteil für eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen. Der Zuschuss der Pflegekasse wurde bei der Berechnung bereits berücksichtigt.  

PDF Heimkosten Kurzzeitpflege

PDF Heimkosten Verhinderungspflege

Zur Sicherheit, dass Ihre Pflegekasse die maximalen Pflegeleistungen für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gewährt, empfehlen wir, bereits vor Ihrem Aufenthalt im Haus Rheinaue, einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.

 

 

Heimkosten für vollstationäre Pflege ab 01.01.2023

PDF Heimkosten vollstationäre Dauerpflege

Zur Sicherheit, dass Ihre Pflegekasse die maximalen, vollstationären Pflegeleistungen gewährt, empfehlen wir, bereits vor Ihrem Aufenthalt im Haus Rheinaue einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.

 

 

Wünschen Sie weitere Informationen zu den Heimkosten im Haus Rheinaue, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch mit unserem Sozialdienst. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.